Zum Grillen dürfen ausschließlich Grillkohle und Grillbriketts verwendet werden.
Andere Materialien, die nicht für den Gebrauch als Grillmaterial ausgewiesen sind sowie auch Grünabfälle u.ä., sind nicht zugelassen.
Bei Verwendung anderer Materialien erhält der Pächter eine Abmahnung.
Es wird zusätzlich zu den entsprechenden Aushängen an den Wegen darauf hingewiesen, dass die Ruhezeit am Wochenende, beginnend um 18 Uhr am Samstag, unbedingt einzuhalten ist.
Außerhalb dieser Ruhezeit gilt wie in der Gartenordnung beschrieben:
Alles, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, muss unbedingt vermieden werden; die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten, z.B. die Hessische Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Lärms und Rasenmäherverordnung.
Auf der Homepage der Stadt Hanau können die Ruhezeiten nachgelesen werden. Dort ist auch aufgeführt, zu welchen Zeiten Gartengeräte betrieben werden dürfen.
Selbstverständlich gelten die Bestimmungen der Stadt Hanau auch in unserer Anlage!
Auch die vielerorts in unserer Anlage zu findenden Trampoline waren ein Thema auf der Hauptversammlung 2018.
Es gilt hier folgende Regelung:
Trampoline bis 2,50 m Durchmesser sind Spielgeräte und dürfen im Garten aufgestellt werden.
Bei ihrer Benutzung soll auf andere Gartenfreunde Rücksicht genommen werden.
Trampoline ab einem Durchmesser von 2,51 m gelten als Sportgeräte und sind unzulässig und daher zu entfernen.
Jeder Kleingärtner kann dazu beitragen, dass sich die Stechmücken nicht weiter verbreiten:
Die Tore sind ab 19:00 Uhr geschlossen zu halten.
Erlaubt sind ausschließlich Planschbecken mit einem Durchmesser von maximal 1,50 m.
In der Regel sind derartige Becken aufblasbar und haben einen oder zwei Ringe.
Wenn sich die Adresse oder Telefonnummer ändert, muss der Vorstand zeitnah informiert werden.
Geplante bauliche Massnahmen müssen vor Durchführung schriftlich und unter Vorlage einer Bauskizze beim Vorstand beantragt werden.
Der Versicherungsbeitrag steigt von 26 auf 35 Euro.
Darüber wurde auf der Hauptversammlung 2021 informiert.
Bei Verlust der Arbeitskarte werden alle 8 im Jahr 2022 wieder abzuleistenden Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
Die Toiletten sind ab April bis Ende Oktober geöffnet.
Bei erneuter mutwilliger Verschmutzung werden die Toiletten ohne weitere Diskussion geschlossen.
Chemietoiletten können im Sommerhalbjahr mittwochs von 15 bis 18 Uhr und samstags von 9-13 Uhr am gewohnten Platz entleert werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Einladung zur Hauptversammlung wie in der Satzung festgelegt bekanntgegeben wird, ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Dies bedeutet, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung auch von den Pächtern akzeptiert werden müssen, die nicht anwesend waren.
Voraussetzung für eine satzungsgemäße Ladung ist der Aushang der Terminankündigung mit Tagesordnung drei Wochen im Voraus in der Kleingartenanlage.